Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Welzer GmbH - Industrial Components
Benzstraße 46-50
12277 Berlin
Handelsregister: 246521
Registergericht: Berlin Charlottenburg
Vertreten durch:
Markus Krüger
Kontakt
Telefon: +49 (0)30 667 99 99-0
Telefax: +49 (0)30 605 10 65
E-Mail: info@welzer.de
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der WELZER GmbH - Industrial Components
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der WELZER GmbH – Industrial Components
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Unternehmen im Sinne von § 14 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend: „Kunden“), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit der WELZER GmbH – Industrial Components handeln.
(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die WELZER GmbH – Industrial Components hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Angebote der WELZER GmbH – Industrial Components sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Abweichungen in Farbe, Form und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Der Vertrag zwischen der WELZER GmbH – Industrial Components und dem Kunden kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung der Bestellung durch die WELZER GmbH – Industrial Components oder durch Lieferung der Ware zustande.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit der von ihm übermittelten Daten (z.B. Bestellungen, Adressen) zu überprüfen und eventuelle Fehler unverzüglich der WELZER GmbH – Industrial Components mitzuteilen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die in den Angeboten der WELZER GmbH – Industrial Components genannten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen der WELZER GmbH
– Industrial Components innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die WELZER GmbH – Industrial Components berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 4 Lieferung und Versand
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager der WELZER GmbH – Industrial Components an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
(2) Die Lieferzeit beträgt in der Regel 5-8 Werktage ab Auftragsbestätigung durch die WELZER GmbH – Industrial Components.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(4) Die Versandkosten trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.
(5) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die die Lieferung erheblich erschweren oder unmöglich machen, hat die WELZER GmbH – Industrial Components auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist die WELZER GmbH – Industrial Components berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die WELZER GmbH – Industrial Components behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller damit verbundenen Kosten und Zinsen vor.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und sie gegen Diebstahl, Feuer und Wasser ausreichend zu versichern. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die WELZER GmbH – Industrial Components unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an die WELZER GmbH – Industrial Components ab. Die WELZER GmbH – Industrial Components nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die WELZER GmbH – Industrial Components behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
(4) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für die WELZER GmbH – Industrial Components vorgenommen. Sofern die Ware mit anderen, nicht der WELZER GmbH – Industrial Components gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die WELZER GmbH – Industrial Components das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
(5) Wird die Ware vom Kunden zusammen mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, vermischt oder vermengt, so tritt der Kunde bereits jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verbundenen, vermischten oder vermengten Gegenständen zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung an die WELZER GmbH – Industrial Components ab.
(6) Die WELZER GmbH – Industrial Components verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der WELZER GmbH – Industrial Components.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Die WELZER GmbH – Industrial Components gewährleistet, dass die gelieferte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, werden von der WELZER GmbH – Industrial Components nach Wahl des Kunden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
(2) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und der WELZER GmbH – Industrial Components etwaige Mängel innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. In diesem Fall muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung des Mangels erfolgen.
(4) Der Kunde hat im Falle einer Reklamation die Ware in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befand, zur Verfügung zu stellen und der WELZER GmbH – Industrial Components die Möglichkeit zur Überprüfung zu geben.
(5) Die WELZER GmbH – Industrial Components haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(6) Die Haftung der WELZER GmbH – Industrial Components ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
(7) Die Haftung der WELZER GmbH – Industrial Components für Produkthaftung bleibt unberührt.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf etwaige Mängel zu untersuchen und der WELZER GmbH – Industrial Components unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 7 Datenschutz
(1) Die WELZER GmbH – Industrial Components erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der Erfüllung des Vertrages und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
(2) Die WELZER GmbH – Industrial Components gibt personenbezogene Daten des Kunden nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrages erforderlich oder der Kunde hat ausdrücklich eingewilligt.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder seinen Sitz im Ausland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.